Als Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) wird eine Teilleistungsschwäche verstanden, deren Hauptmerkmal eine ausgeprägte Beeinträchtigung der Entwicklung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit ist.
Um Hilfen im schulischen Bereich in Anspruch nehmen zu können, muss eine LRS diagnostiziert werden. Dies geschieht meist in einem Feststellungsverfahren in der Klasse 2 nach den Winterferien. Ist eine LRS diagnostiziert, hat ein Kind die einmalige Chance an unserer Schule, mit Einverständnis der Eltern, die 3. Klasse zwei Schuljahre lang zu besuchen und sich so die Basis für einen bestmöglichen Schulabschluss zu erarbeiten. Die Förderung umfasst die Klassenstufen 3/I und 3/II.
Unsere Schulleitung und das LRS-Lehrer Team geben gern allen interessierten Eltern Rat und Unterstützung!
Begriffsbeschreibung
Als Lese- Rechtschreib- Schwäche (LRS) wird eine Teilleistungsschwäche verstanden, deren Hauptmerkmal eine ausgeprägte Beeinträchtigung der Entwicklung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit ist, die nicht durch eine allgemeine intellektuelle Beeinträchtigung oder inadäquate schulische Betreuung erklärt werden kann. (VwV LRS- Förderung 01/08)
Mögliche Ursachen
Niemand ist schuld an LRS!
Ursachen und Ausprägungsgrad der LRS sind vielfältig und werden weiter erforscht!
Es ist eine Entwicklungsstörung, die mit der biologischen Reifung des zentralen Nervensystems zusammenhängt. Dabei unterscheidet man zwei Ursachengruppen:
- eine familiäre Veranlagung
- funktionelle Besonderheiten in der Gehirnentwicklung, die nicht vererbt werden, sondern vor, während oder nach der Geburt erworben werden
Nach Schätzungen sind 5- 10% aller Kinder von erheblichen Problemen beim Erwerb der Schriftsprache betroffen; Jungen zwei- bis dreimal häufiger als Mädchen.
Anzeichen im Vorschulalter
- Keine oder sehr kurze Krabbelphase im Kleinkindalter
- verzögerte oder gestörte Sprachentwicklung
- Probleme der Grob- und Feinmotorik (ungeschicktes Zuknöpfen, Schleifen binden, nicht gern balanciert, häufiges Hinfallen…)
- Wahrnehmungs- und Verarbeitungsschwierigkeiten (besonders im Bereich Hören und Sehen, häufige Mittelohrentzündungen, nicht gern gepuzzelt, Unsicherheiten beim Nachsingen von Melodien/ Merken von Reimen und Gedichten)
Auffälligkeiten im schulischen Bereich
- Probleme beim Nachsprechen mehrsilbiger Wörter
- Schwierigkeiten bei der Zuordnung Laut- Buchstabe
- Unterscheidung ähnlich aussehender Buchstaben fällt schwer (m- n, F- E- L, b- d- g) und das Unterscheiden ähnlich klingender Laute (a- e- o, i- u, eu- ü- ö, m-n, s-z)
- Auslassen, Verwechseln, Umstellen und Hinzufügen von Buchstaben und Wortteilen
- Probleme beim Zerlegen von Wörtern in Silben
- Wortgrenzen im Satz werden nicht erkannt
- Einprägen der Wörter gelingt nur mühsam, viele Fehler à trotz Übung
- Fehlerinkonstanz (ein Wort wird verschieden falsch geschrieben)
- Zusammenziehen von Lauten zu Silben gelingt schwer (m, aà ma, am)
- Langsames, stockendes Lesen
- Startschwierigkeiten beim Lesen; verlieren der Lesezeile
- Kein/ geringes Leseverständnis, Inhalt des Textes wird nicht erfasst
- Unsaubere Schrift, verkrampfte Schreibhaltung
- Fehlende Orientierung auf der Heft- oder Buchseite, am Arbeitsplatz
- Gehäuft Kopfschmerzen (möglicher Hinweis auf Probleme der Hör- und Sehverarbeitung oder Probleme im Hals- und Nackenbereichà KISS- Kinder)
- Entwicklung von Lustlosigkeit und Schulangst im Laufe der Schulzeit
Nicht für jedes Kind müssen alle Anzeichen zutreffen!
Möglichkeiten der Hilfe im Grundschulbereich
- Schuldzuweisungen vermeiden („Du gibst dir nicht genug Mühe!“ „Du passt nicht gut genug auf!“)
- Verständnis und Geduld zeigen, Motivation geben, Selbstbewusstsein stärken, Erfolgserlebnisse schaffen
- In allen 2. Klassen werden zur Sichtung Bilderlisten und Übungen geschrieben
Wissenswertes zum LRS- Feststellungsverfahren im Schuljahr 2022/2023
- Das LRS- Feststellungsverfahren findet an unserer Schule im Zeitraum vom 13.03.2023 bis 05.05.2023 statt.
- Jeweils an einem Tag werden die betreffenden Kinder zu uns eingeladen.
- Bis spätestens 10.03.2023 erhalten alle Eltern, deren Kind zum LRS- Feststellungsverfahren bei uns von ihren Grundschulen angemeldet wurden, einen Brief mit dem Diagnostiktermin.
- Bis zum 12.05.2023 werden alle Eltern über das Ergebnis der LRS- Diagnostik vom Landesamt für Schule und Bildung in Zwickau schriftlich informiert. Diese Mitteilung enthält einen Rückmeldungsteil.
- Diesen Rückmeldungsteil müssen Eltern, die ab dem neuen Schuljahr eine weitere Beschulung ihres Kindes in einer LRS- Klasse wünschen, bis spätestens 31.05.2023 an das Landesamt für Schule und Bildung in Zwickau zurückgeschickt haben.
- Nach dem 12.06.2023 werden von unserer Schule dann Aufnahmebescheide an die Eltern versendet.
- Am 03.07.2023, 17.00 Uhr findet der Elternabend für die zukünftigen Klassen 3/I an unserer GS statt.
Lernen in einer LRS- Klasse
- Bis zu 16 Kinder lernen in einer Klasse
- Der Lernstoff der Klassenstufe 3 wird über zwei Schuljahre (Kl.3/I, Kl. 3/II) gedehnt vermittelt
- Wir unterrichten mit speziellen, auf die Problematik der Kinder abgestimmten Lehrmethoden
- Schaffung von Erfolgserlebnissen steht im Mittelpunkt
- Es gibt zusätzliche Förderstunden für das Üben in kleinen Gruppen
Nach dem zweijährigen Besuch der LRS- Klasse kehren die Kinder in der Regel in die 4. Klassenstufe ihrer Heimatgrundschule zurück. Mit verbesserten Lese- und Schreibfähigkeiten besitzen sie die Möglichkeit, ihre Schullaufbahn erfolgreicher fortzusetzen.
Weitere Informationsmöglichkeiten
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von Schülern mit Lese- Rechtschreib- Schwäche (06/2006; geändert 01/2008)
- Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie